Allgemeine Geschäftsbeziehung
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
LERUSA
Inhaber: David Sobotta
Schloßstraße 47
32108 Bad Salzuflen
und ihren Kunden.
Sie gelten für Privat- und Geschäftskunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
§2 Leistungen
LERUSA erbringt Dienstleistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:
Kfz-Zulassungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Wunschkennzeichen
Fahrzeugüberführungen
sonstige damit verbundene Dienstleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde LERUSA mit der Durchführung einer Dienstleistung beauftragt und LERUSA diesen Auftrag annimmt.
Die Beauftragung kann schriftlich, telefonisch, elektronisch oder mündlich erfolgen.
§4 Preise, Zahlung und Leistungsbeginn
Alle Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders angegeben – inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§5 Nichtzahlung und Aufwandsentschädigung
Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang, ist LERUSA berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen.
Kommt es aufgrund ausbleibender Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrags, kann LERUSA eine pauschale Aufwandsentschädigung berechnen.
Diese beträgt – abhängig von Art und Umfang der gebuchten Leistung – zwischen 50,00 € und 250,00 €.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Zahlungsverzug und Inkasso
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist LERUSA berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann LERUSA die Forderung an ein Inkasso- oder Rechtsdienstleistungsunternehmen übergeben.
Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
§7 Bearbeitungsfrist für Zulassungen und Fahrzeugüberführungen
Für Kfz-Zulassungen und Fahrzeugüberführungen gilt – abhängig von Behörden, Terminen und externen Einflüssen – eine verbindliche Bearbeitungs- und Ausführungsfrist von 4 bis 6 Wochen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§8 Rücktritt bei Fristüberschreitung
Kann die vereinbarte Leistung innerhalb der genannten Frist ohne Verschulden des Kunden nicht erbracht werden, ist der Kunde berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet.
§9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§10 Haftung
LERUSA haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LERUSA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für Verzögerungen, die durch Behörden, Zulassungsstellen oder sonstige Dritte verursacht werden, übernimmt LERUSA keine Haftung.
§11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von LERUSA zu entnehmen.
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
